REGULATORIK
EUDR
Die EU Entwaldungsverordnung hat zum Ziel, dass nur noch Waren in die EU gelangen und aus der EU exportiert werden dürfen, die "entwaldungsfrei" hergestellt wurden. Die Verordnung betrifft unter anderem die Rohstoffe Holz, Kakao und Soja, sowie viele daraus hergestellte Erzeugnisse.
Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die EUDR für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 dann auch für kleine und Kleinstunternehmen.
Wer den Anforderungen der EUDR nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder von mindestens 4% des EU-Jahresumsatzes im betreffenden Mitgliedstaat, Gewinnabschöpfungen sowie Beschlagnahmungen der Ware.
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, ob Ihre Produkte unter die EUDR fallen und ob diese den Anforderungen der EUDR entsprechen und helfen Ihnen ggf. bei der Auswahl neuer Zulieferer.

Das können Sie erwarten
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Bestandsaufnahme: Wir analysieren, ob Ihre Produkte unter die EUDR fallen und ob diese den Anforderungen der EUDR entsprechen
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Risikomanagement: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Sorgfaltserklärungen und dem Aufbau eines Risikomanagementsystems
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Finanzierungsplanung: Wir beraten Sie ggf. bei der Investitionsplanung bei der Umstellung auf EUDR-konforme Zulieferer
Ihre Vorteile
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Risikominderung, durch Vermeidung von Sanktionen und Ausfallrisiken
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Nachhaltigere Lieferkette, durch Unterstützung von Zulieferern, die nicht zu Entwaldung beitragen
