REGULATORIK
CBAM
CBAM (CO2-Grenzausgleichssystem) verpflichtet Importeure betroffener Ware* von nicht-EU Waren ab 2026 dazu, den CO2-Gehalt importierter Ware jährlich zu melden und CO2-Zertifikate zu kaufen.
Wer dem nicht nachkommt, muss mit Sanktionen in Höhe von bis zu 100 EUR pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Äquivalenten rechnen.
Wir erstellen für Sie eine Hochrechnung, welche Kosten aufgrund des CBAM auf Sie zukommen werden, sodass Sie dies in Ihrer Finanzplanung und Preissetzung berücksichtigen können.

*Betroffene Waren sind z.B. Aluminium, Eisen & Stahl, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff
Das können Sie erwarten
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Bestandsaufnahme: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Importe CBAM-pflichtig sind
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Kostenkalkulation: Wir berechnen, mit welchen Kosten Sie aufgrund von CBAM rechnen müssen
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PCF-Berechnung: Wir berechnen den Product-Carbon-Footprint der importierten Ware, sodass Sie etwaige Mehrzahlungen durch die Anwendung von Durchschnittswerten vermeiden können
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Berichterstattung: Wir begleiten Sie bei der Registrierung und Berichterstattung gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle
Ihre Vorteile
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Risikominderung, durch Transparenz über einzukalkulierende CO2-Kosten
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Kostenreduktion durch die Vermeidung von Preisaufschlägen beim Zertifikatskauf ab 2027
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Klarheit hinsichtlich Vorgaben und Fristen – und dadurch finanzielle Risiken gezielt minimieren
