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REGULATORIK

CBAM

CBAM (CO2-Grenzausgleichssystem) verpflichtet Importeure betroffener Ware* von nicht-EU Waren ab 2026 dazu, den CO2-Gehalt importierter Ware jährlich zu melden und CO2-Zertifikate zu kaufen. 

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Wer dem nicht nachkommt, muss mit Sanktionen in Höhe von bis zu 100 EUR pro nicht gemeldeter Tonne CO2-Äquivalenten rechnen.​

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Wir erstellen für Sie eine Hochrechnung, welche Kosten aufgrund des CBAM auf Sie zukommen werden, sodass Sie dies in Ihrer Finanzplanung und Preissetzung berücksichtigen können.

*Betroffene Waren sind z.B. Aluminium, Eisen & Stahl, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff

Das können Sie erwarten

  • Bestandsaufnahme: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Importe CBAM-pflichtig sind​

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  • Kostenkalkulation: Wir berechnen, mit welchen Kosten Sie aufgrund von CBAM rechnen müssen 

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  • PCF-Berechnung: Wir berechnen den Product-Carbon-Footprint der importierten Ware, sodass Sie etwaige Mehrzahlungen durch die Anwendung von Durchschnittswerten vermeiden können

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  • Berichterstattung: Wir begleiten Sie bei der Registrierung und Berichterstattung gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle

Ihre Vorteile

  • Risikominderung, durch Transparenz über einzukalkulierende CO2-Kosten

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  • Kostenreduktion durch die Vermeidung von Preisaufschlägen beim Zertifikatskauf ab 2027

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  • Klarheit hinsichtlich Vorgaben und Fristen – und dadurch finanzielle Risiken gezielt minimieren

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Interesse an einer CO2-Kostenkalkulation?

Wir besprechen gerne, wie wir die CBAM-Anforderungen mit Ihnen umsetzen können.

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